Online-Informationsdienst – Archiv 2019


Aktuelle Seminartipps für das Personalbüro und die Entgeltabrechnung:

→  Aktuelle Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht (Frühjahr/Sommer)

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht (Sommer/Herbst)

 

Wichtiger Hinweis:

Die nachfolgenden Veröffentlichungen sind teilweise älter als 12 Monate. Bitte prüfen Sie anhand der aktuellen Seminarunterlagen zur Seminarreihe „Update für die Personalabrechnung 20xx/20xx“, ob die Informationen noch aktuell sind. Vielen Dank.

 

ARCHIV 2019

 

07.12.2019
Neue Auslandsreisekostentabellen ab 01.01.2020

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten bei beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2020 – 10 Seiten (PDF)

 

09.11.2019
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages – immer für eine Überraschung gut

Im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 haben sich u.a. noch folgende praxisrelevante Veränderungen ergeben, die am 07.11.2019 vom Bundestag verabschiedet und auf den anstehenden Jahreswechselveranstaltungen 2019/2020 ausführlich dargestellt werden:

  • Geldkarten von Zahlungsdienstleistern zum 01.01.2020 für Inanspruchnahme der 44,00 EUR-Grenze und § 37b EStG endgültig vor dem steuerlichen Aus, sonstige Geschenkkarten, sog. Zweckkarten und viele Gutscheine kommen mit einem „blauen Auge“ davon.
  • Privat genutzte (reine) Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000,00 EUR sind ab 01.01.2020 nur noch mit einem Viertel des Bruttolistenpreises steuerpflichtig.
  • Weihnachten 2020 kann kommen: Nicht nur die Übereignung von Smartphones, auch die Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern kann künftig mit 25 % pauschalversteuert werden (bei gleichzeitiger Sozialversicherungsfreiheit).

 

21.10.2019 (teilweise aktualisiert am 01.12.2019)
Erste inhaltliche Informationen zu den anstehenden Jahreswechselveranstaltungen 2020

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Gesamtinhaltsverzeichnis Seminarmappe 2020 – 8 Seiten (PDF)

→  Leseprobe Seminarmappe 2020: Kapitel 14 (Rechengrößen im SV-Recht) – PDF-Version

→  Seminarmappe 2020: Tischvorlage 1 (Zahlenübersicht Lohnsteuer) – Stand: 01.12.2019 – 26 Seiten (PDF)

 

09.09.2019
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt, vgl. BMAS-Pressemitteilung vom 06.09.2019 und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 09.09.2019.

Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4.537,50 EUR zum 01.01.2020 um 150,00 EUR auf 4.687,50 EUR.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 6.700,00 EUR (West) bzw. 6.150,00 EUR (Ost) steigt zum 01.01.2020 um 200,00 EUR auf 6.900,00 EUR (West) bzw. um 300,00 EUR auf 6.450,00 EUR (Ost).

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pfleversicherungsfreiheit steigt zum 01.01.2020 auf 56.250,00 EUR (Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) bzw. auf 62.550,00 EUR (Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze).

Das endgültige Durchschnittsentgelt 2018 in der Rentenversicherung beträgt 38.112,00 EUR, das vorläufige Durchschnittsentgelt 2020 hingegen 40.551,00 EUR. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt zum 01.01.2020 auf 3.185,00 EUR (West) bzw. auf 3.010,00 EUR (Ost).

→  BMAS – Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2020 – 2 Seiten (PDF)

 

23.08.2019
Neue BMF-Schreiben zu Fahrtkostenzuschüssen / Jobtickets, Zeitwertkonten sowie zum BAV-Förderbetrag bei VWL-Anlage

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 15.08.2019 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets – 16 Seiten (PDF)

→  BMF-Schreiben vom 08.08.2019 zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkontenmodellen bei Organen von Körperschaften – 2 Seiten (PDF)

→  BMF-Schreiben vom 08.08.2019 zum BAV-Förderbetrag bei Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zugunsten der betrieblichen Altersversorgung – 2 Seiten (PDF)

 

02.07.2019
Stellungnahme zum Premium-Jobticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (überarbeitet am 09.09.2019)

Das Premium-Jobticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes ist in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG.

Die Aussage im Lexikon für das Lohnbüro 2019 (mit Bezugnahme auf Veröffentlichungen zur alten Rechtslage in den 90er Jahren) kann u.E. so ab dem 01.01.2019 nicht mehr aufrecht erhalten werden, da die neue Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 Satz 2 EStG auch ausdrücklich und ohne Einschränkungen „Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr“ umfasst. Wir sehen daher das (komplette) Premium-Job-Ticket des RMV für die neue Steuerbefreiung als unkritisch an.

Zur Frage, welcher Wert als steuerfreier Vorteil im Lohnkonto bzw. in der Steuerbescheinigung zu erscheinen hat, hat sich die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 15.08.2019 unter Rz. 33 ff. geäußert, vgl. Meldung im Online-Informationsdienst vom 23.08.2019.

Soweit Jobticket-Inhaber vor Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 15.08.2019 ohne Eintrag bzw. mit falschem Eintrag im Feld 17 der Lohnsteuerbescheinigung aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, sollten die korrekten Werte im Rahmen einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung (nach)geliefert werden.

Für die Bescheinigung im Gesamtbrutto der Gehaltsabrechnung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b EBV (von besonderer Wichtigkeit insbesondere bei Pfändung, Abtretung und Verbraucherinsolvenz) empfehlen wir beim RMV den „regulären Marktpreis“ des Premium-Job-Tickets zu erfragen und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers als geldwerter Vorteil im Gesamtbrutto zu bescheinigen (der 4 %-ige Bewertungsabschlag aus dem Lohnsteuerrecht ist in der EBV nicht vorgesehen und wird im Pfändungsrecht auch nicht anerkannt).

Eine Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit 15 % ist wegen der neuen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG somit nicht nötig. Im Rahmen des (bei den nächsten Jahreswechselveranstaltung zu besprechenden) Jahressteuergesetzes 2019 ist jedoch eine Regelung geplant, wonach der Arbeitgeber Jobticket-Vorteile pauschal versteuern kann, um eine Bescheinigung im Feld 17 und eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale in der persönlichen Einkommensteuererklärung zu vermeiden.

 

24.06.2019
Aktuelle Newsletter zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

Seminarbrief/Newsletter vom 24.06.2019 zur Seminarveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ – 18 Seiten (PDF)

Sonder-Newsletter Nr. 2/2019 vom 24.06.2019 „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.07.2019“ – 34 Seiten (PDF)

→  Sonder-Newsletter Nr. 1/2019 vom 19.05.2019 „Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2019“ – 3 Seiten (PDF)

Ergänzende Hinweise für Seminarteilnehmer/innen sind in der Infobox  zu unseren Update-Seminaren einschl. Jahreswechselveranstaltung 2018/2019 hinterlegt.

Der Zugang zur Infobox ist passwortgeschützt. Bei Passwortabfrage: siehe Seite 91 (3) im Anhang der aktuellen Seminarmappe.

 

01.06.2019
BMF-Schreiben vom 18.04.2019 zur Anerkennung der Vermietung eines Arbeitszimmers in der Wohnung des Arbeitnehmers (Homeoffice) an den Arbeitgeber

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 18.04.2019 zur Anerkennung der Vermietung eines Arbeitszimmer in der Wohnung des Arbeitnehmers (Homeoffioce) an den Arbeitgeber – 4 Seiten (PDF)

 

19.05.2019
Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt

→  Diese Meldung als Sonder-Newsletter – 3 Seiten (PDF)

→  Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 – 225 Seiten (PDF)


Keine Anerkennung der meisten Gutscheinkarten und Gutscheine mehr als Sachbezug im Rahmen der 44,00 EUR-Grenze ab 01.01.2020

Nach dem „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetz 2019) – Stand: 08.05.2019, sind von der schwarz-roten Bundesregierung ab 01.01.2020 verschiedene Änderungen geplant, die auch das Lohnsteuerrecht betreffen:

–          Keine Anerkennung der meisten Gutscheinkarten und Gutscheine mehr als Sachbezug im Rahmen der 44,00 EUR-Grenze und des § 37b EStG (Ausnahme: Gutscheine und Gutscheinkarten, die beim Aussteller einzulösen sind), § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG-E,

–          Einfügung einer gesetzlichen Klarstellung in § 8 EStG, dass Aufwendungen des Arbeitgebers für Versicherungsschutz z.B. für eine betriebliche Krankenversicherung eine Geldleistung und keine Sachbezüge darstellen.

 

Die geplanten Änderungen zum 01.01.2020

Nicht (mehr) zu den Sachbezügen gehören nach dem Gesetzesentwurf

zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten sowie die Beiträge oder Zuwendungen, die dazu dienen, einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters, des Todes oder gegen andere Risiken bei einem Dritten mit einem eigenen unmittelbaren Rechtsanspruch abzusichern.“

Dies gilt jedoch nicht bei Gutscheinen, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins berechtigen.“

In diesen Fällen sollen (weiterhin) Sachbezüge vorliegen.

 

Förderung der Elektromobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs

Zur weiteren Umsetzung des Zieles der umweltfreundlichen Mobilität sind zusätzliche Maßnahmen im Steuerrecht vorgesehen.

Hierzu gehören:

–          Einführung einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,

–          Einführung einer neuen Pauschalbesteuerung i.H.v. 15 % ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets,

–          Einführung einer neuen Pauschalbesteuerung i.H.v. 25 % bei Fahrtkostenzuschüssen im Gehaltsverzicht bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,

–          die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs über den 31.12.2021 hinaus,

–          die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung über den 31.12.2021 hinaus.

 

Änderungen im Reisekostenrecht und bei der Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

Weitere begünstigende/entlastende Maßnahmen beinhalten u.a. steuerliche Entlastungen

für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber und unterstützende

Maßnahmen zur Entspannung am Wohnungsmarkt:

–          Einführung eines neuen Übernachtungs-Pauschbetrages von 8,00 EUR für Berufskraftfahrer,

–          Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei vorübergehenden Auswärtstätigkeiten von 12,00 EUR auf 14,00 EUR bzw. von 24,00 EUR auf 28,00 EUR,

–          Steuerbefreiung von geldwerten Vorteilen im Rahmen der Überlassung von Dienst- und Werkswohnungen bis zu einem Drittel der marktüblichen Miete,

–          Ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books.

 

18.05.2019
Änderungen im Zahlstellenverfahren, insb. Wegfall der Kleinstbetriebsklausel und Einbeziehung aller Versorgungsempfänger zum 01.07.2019

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

Änderungen im Zahlstellenverfahren zum 01.07.2019 – 8 Seiten (PDF)

 

10.05.2019
Einführung des beitragsrechtlichen Übergangsbereichs nach § 20 Abs. 2 SGB IV zum 01.07.2019: Muster für eine Mehrfachbeschäftigungsabfrage bei Arbeitnehmern mit Arbeitslöhnen unter 1.300,00 EUR

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Muster-Anschreiben Mehrfachbeschäftigung – 2 Seiten (Word)

 

05.05.2019
Auch weiterhin gilt: Keine Entwarnung bei der Mitführung einer A1-Bescheinigung auf (kurzen) Dienstreisen ins EU-Ausland

Hierzu zusammenfassend Gerald Eilts in Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) Nr. 19/2019 vom 06.05.2019 Seite 1362:

„Weit verbreitet, aber falsch ist die Annahme, dass es eine zeitliche Bagatellgrenze für sehr kurze Auslandsaufenthalte gibt. Auch wenn Mitarbeiter nur sporadisch oder nur einige Tage im Ausland tätig sind, muss immer wieder ein neuer Antrag für den jeweiligen Zeitraum gestellt und eine Bescheinigung ausgestellt werden. So benötigen z.B. Lkw-Fahrer eine solche für die Durchreise im Ausland.

Kann bei einer Entsendung ins EU-EWR-Ausland die A1-Bescheinigung nicht vorgelegt werden, drohen Probleme bei Kontrollen der ausländischen Behörden. Insbesondere in Österreich und Frankreich ist zu beobachten, dass die Kontrolldichte deutlich zunimmt. Hier wird aber derzeit von Geldstrafen abgesehen, sofern der Nachweis geführt wird, dass die A1-Bescheinigung zumindest vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beantragt wurde.

Auch für bestimmte Ausnahmefälle, etwa bei Geschäftsreisen zu Kunden, war eine Lockerung der Vorschriften im Gespräch. Das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission hatten sich dazu im März 2019 auf eine Absichtserklärung geeinigt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats hat Ende März allerdings die erzielte politische Einigung nicht gebilligt, so dass wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Ausnahmegenehmigung für Geschäftsreisen gerechnet werden kann.“

Gleichlautende Veröffentlichungen und Einschätzungen liegen von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vor, z.B. Rundschreiben Nr. 21/2019 des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Hessen vom 09.04.2019 und Rundschreiben Allgemein Nr. 13/19 des KAV Rheinland-Pfalz vom 11.04.2019.

Nach wie vor ist bis zu einer abschließenden anderweitigen Klärung durch die Spitzenverbände davon auszugehen, dass auch ehrenamtlich tätige Personen bei der Ausübung eines Ehrenamtes im EU-/EWR-Ausland und der Schweiz eine A1-Bescheinigung benötigen. Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung auf Antrag durch die zuständige Stelle ist nach Auskunft der DVKA regelmäßig unproblematisch, wenn die Aufwandsentschädigung über den Steuerfreibeträgen liegt und damit teilweise Beitragspflicht auslöst.

 

30.04.2019

Rundschreiben der Spitzenverbände der SV-Träger „Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV“ vom 21.03.2019 als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Rundschreiben der Spitzenverbände der SV-Träger zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV vom 21.03.2019 – 44 Seiten mit 28 Beispielen (PDF)

Mit dem o.a. Rundschreiben vom 21.03.2019 erkennen die Spitzenverbände der SV-Träger das BSG-Urteil  vom 15.08.2018, B 12 R 4/18 R an, wonach sich durch Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung auch das regelmäßige Arbeitsentgelt halbiert und damit ab Beginn der Altersteilzeit auch Anwendungsfälle der Gleitzone bzw. des Übergangsbereiches nach § 20 Abs. 2 SGB IV vorliegen können.

 

15.04.2019

Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes vom 20.03.2019 zur Versicherungspflicht/-freiheit bei vorübergehender Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern über 55 Jahren und bei hauptberuflicher Selbständigkeit als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Komplette Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenzbeiträge des GKV-Spitzenverbandes vom 20.03.2019 – 85 Seiten (PDF)

Hinweis:

Der GKV-Spitzenverband hat sich nunmehr in TOP 2 der Ergebnisniederschrift vom 20.03.2019 der Auslegung div. Krankenkassen angeschlossen, dass nicht jede vorübergehende Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit (insbesondere bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern unter 55 Jahren) zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führt.

Im wesentlichen gilt nunmehr (wohl einheitlich) die bisher von den AOK’en vertretene Auffassung, dass eine von vornherein befristete Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu drei Monaten (mit Ausnahme von Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit oder Pflegezeit) zu keiner Veränderung des regelmäßigen Arbeitsentgelts und damit nicht zum Eintritt von Versicherungspflicht führt.

Im Umkehrschluss bedeutet sich jedoch: Auch eine vorübergehende, von vornherein befristete Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von mehr drei Monaten führt grundsätzlich zu einer sofortigen Veränderung des regelmäßigen Arbeitsentgelts und kann damit bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern unter 55 Jahren zum Eintritt von Versicherungspflicht führen und folglich den dauerhaften Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen.

Vertrauensschutzregelung für „PKV-Flüchtlinge“: Bisher von den gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit getroffene hiervon abweichende Entscheidungen bleiben bestehen und werden nicht beanstandet.

Seminartipp zu diesem Thema:

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht (Frühjahr/Sommer 2019)

 

14.04.2019
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019) vom 4. April 2019 als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 vom 04.04.2019 (BGBl 2019 Teil I Seite 443 ff.) – 8 Seiten

→  Abdruck der Lohnpfändungstabellen 2019 bis 2021 (PDF) – 6 Seiten

 

19.03.2019
Neue Checkliste / Neuer Fragebogen der BDA für geringfügig Beschäftigte (Stand: Januar 2019) als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Personalfragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte (Stand: Januar 2019) – 7 Seiten (PDF-Datei)

 

18.03.2019
Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 – 1 Seite (PDF)

→  Finanzamts-Nummern (auszugsweise Übersicht) – 1 Seite (PDF)

 

17.03.2019
Muster der Lohnsteueranmeldung 2019 mit Erläuterungen als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Muster der Lohnsteueranmeldung 2019 mit Erläuterungen – 3 Seiten (PDF)

 

16.03.2019
Ausweitung des Zahlstellenverfahrens nach § 256 SGB V (Wegfall der Befreiung für Kleinbetriebe) auf den 01.07.2019 verschoben – Aktualisiertes Kapitel 8 zur Jahreswechselveranstaltung 2019/2020 als Download verfügbar (endgültige Verabschiedung durch den Bundesrat am 12.04.2019 erfolgt)

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Kapitel 8 zur Jahreswechselveranstaltung 2018/2019: Änderungen im  Zahlstellenverfahren zum 01.07.2019 – 8 Seiten (PDF)

 

15.03.2019
Neues Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern im Gehaltsverzicht vom 13.03.2019 als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung von (Elektro-)Fahrrädern im Gehaltsverzicht vom 13.03.2019 – 3 Seiten (PDF-Datei)

 

15.02.2019
Frühbucherfrist bis zum 28.02.2019 verlängert

Für unser unterjährigen Seminarveranstaltungen in der Zeit vom 01.04. bis 31.10.2019 haben wir die Frühbucherfrist bis zum 28.02.2019 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

03.02.2019
Neues BMF-Schreiben vom 19.12.2018 zur Dienstwagenversteuerung (Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge) als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 19.12.2018 zur Neuregelung der Dienstwagensteuerung im Arbeitnehmerbereich bei Überlassung von Elektro- und bestimmten Hybridelektrofahrzeugen ab 01.01.2019 – 2 Seiten (PDF)

 

27.01.2019
Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung 2018/2019 als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Gesamte Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ Teil I (Gesamtinhaltsverzeichnis und Kapitel 0) – Stand: 27.01.2019, 1,66 MB, 122 Seiten (PDF)

→  Gesamte Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ Teil II (Kapitel 1 bis 3) – Stand: 27.01.2019, 1,81 MB, 130 Seiten (PDF)

→  Gesamte Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ Teil III (Kapitel 4 bis 11) – Stand: 27.01.2019, 1,29 MB, 116 Seiten (PDF)

→  Gesamte Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ Teil IV (Kapitel 12 bis 13) – Stand: 27.01.2019, 1,71 MB, 84 Seiten (PDF)

→  Gesamte Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ Teil V (Kapitel 13a bis 16) – Stand: 27.01.2019, 1,20 MB, 90 Seiten (PDF)

→  Gesamte Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ Teil VI (Anhang: Kapitel 91 bis 99) – Stand: 27.01.2019, 0,79 MB, 40 Seiten (PDF)

Bei Kennwortabfrage: siehe Seite 91 (3) der Seminarmappe.

 

Tischvorlagen zur Jahreswechselveranstaltung 2018/2019:

→  Tischvorlage 1 zu Kapitel 0: Zahlenübersicht zur Lohnsteuer 2018/2019 (Stand: 27.01.2019) – 18 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 2 zu Kapitel 0: Beitragsübersicht aller Krankenkassen (Stand: 01.01.2019) – 6 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 3 zu Kapitel 0: zurzeit nicht als PDF-Datei verfügbar

→  Tischvorlage 4 zu Kapitel 0: Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Unterrichtung und Verpflichtung des Beschäftgten auf den Datenschutz (Stand: Februar 2018), 4 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 5 zu Kapitel 0: Ausführliche Checkliste zur Umsetzung der allgemeinen Anforderungen der DS-GVO – Stand: Februar 2018 – 15 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 6 zu Kapitel 2: zurzeit nicht als PDF-Datei verfügbar

→  Tischvorlage 7 zu Kapitel 11: BMF-Schreiben vom 04.04.2018 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmer – 20 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 8 zu Kapitel 13: Checkliste für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte – Stand: Januar 2019 – 7 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 9 zu Kapitel 13a: BMI-Schreiben vom 24.10.2017 zum Inkrafttreten des Flexirentengesetzes – 6 Seiten (PDF)

→  Tischvorlage 10: Stichwortverzeichnis zur Seminarmappe „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2019“ – 20 Seiten (PDF)

 

Add-ons zur Jahreswechselveranstaltung 2018/2019:

→  Zu Kapitel 0: BMF-Schreiben vom 08.11.2018 zum Verfahren ELStAM – 35 Seiten (PDF)

→  Zu Kapitel 0 und 13: Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018 (Endfassung) – 158 Seiten mit 54 Beispielen (PDF)

→  Zu Kapitel 4: BMF-Schreiben vom 28.11.2018 zu Auslandsreisekosten ab 01.01.2019 – 11 Seiten (PDF)

→  Zu Kapitel 5: BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von beruflich veranlassten Umzugskosten vom 21.09.2018 – 2 Seiten (PDF)

→  Zu Kapitel 10: BMF-Schreiben vom 18.01.2019 zu arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten – 3 Seiten (PDF)

→  Zu Kapitel 12a: Rundschreiben der SV-Träger zur betrieblichen Altersversorgung vom 21.11.2018 – 61 Seiten (PDF)

 

24.01.2019
Neues BMF-Schreiben vom 18.01.2019 zum Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 18.01.2019 zu arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten – 3 Seiten (PDF)

 

23.01.2019
Zu Seite 2 (37) ff. der Seminarmappe zur Jahreswechselveranstaltung 2018/2019: Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht hat ergänzend zu den EuGH-Entscheidungen vom 06.11.2018 mit Urteil 9 AZR 45/16 vom 22.01.2019 klargestellt, dass die Verebbarkeit einer Urlaubsabgeltung auch den tariflichen Mehrurlaub erfasst.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2019&nr=21840&pos=2&anz=3&titel=Urlaubsabgeltung_bei_Tod_des_Arbeitnehmers_im_laufenden_Arbeitsverh%E4ltnis.

Welche Auswirkungen die BAG-Entscheidung auf die beitragsrechtliche Behandlung der Urlaubsabgeltung haben wird (bisher weder beim Verstorbenen noch beim Erben beitragspflichtig), muss abgewartet werden.

 

19.01.2019
Neues Rundschreiben der SV-Träger zur betrieblichen Altersversorgung vom 21.11.2018 (einschl. der Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz) als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Rundschreiben der SV-Träger zur betrieblichen Altersversorgung vom 21.11.2018 – 61 Seiten (PDF)

 

05.01.2019
Altersteilzeit und Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 15.08.2018 – B 12 R 4/18 R entschieden, dass auch ein Fall der bisherigen Gleitzone vorliegen kann, wenn der (bis 30.06.2019 gültige) Grenzwert von 850,00 EUR durch die Reduzierung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt bei Altersteilzeit unterschritten wird.

Eine Anerkennung des Urteils durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger ist aktuell noch nicht erfolgt, vgl. z.B. unter https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beitraege/gleitzonenfaelle-beitragspflichtige-einnahmen/   (Stand: 01.01.2019, Abruf vom 05.01.2019).

Ob im Frühjahr 2019 eine Übernahme der Entscheidung in die Richtlinien für den neuen Übergangsbereich erfolgt, ist offen.

 

02.01.2019
Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 01.01.2019) mit über 40 Veränderungen als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Zusatzbeiträge der 108 gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 01.01.2019) – Offizielle Liste des GKV-Spitzenverbandes – 6 Seiten (PDF)

 

02.01.2019
Stichwortverzeichnis zur Jahreswechselveranstaltung 2018/2019 als Download verfügbar

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Stichwortverzeichnis zur Seminarmappe zum Jahreswechsel 2018/2019 für Veranstaltungen ab dem 02.01.2019 – 20 Seiten (PDF)

→  Stichwortverzeichnis zur Seminarmappe zum Jahreswechsel 2018/2019 für Veranstaltungen vom 03.12. bis 21.12.2018 – 20 Seiten (PDF)

→  Stichwortverzeichnis zur Seminarmappe zum Jahreswechsel 2018/2019 für Veranstaltungen vom 12.11. bis 30.11. 2019 – 20 Seiten (PDF)

 

Aktuelle Seminartipps für das Personalbüro und die Entgeltabrechnung:

→  Aktuelle Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht (Frühjahr/Sommer)

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht (Sommer/Herbst)