Workshop Stellenplanung und Stellenbewirtschaftung

 2-tägiger Workshop mit max. 12 Teilnehmern

Stellenplanung und Stellenbewirtschaftung (Landesrecht Hessen)

Inhalte/Themen

Die Seminardurchführung erfolgt auf der Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Hessischen GemHVO Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO -Doppik) / Landesrecht Hessen

Ziele

Der amtliche Stellenplan mit seinen Anlagen hat als fester Bestandteil des Haushaltsplanes für Kommunen in Hessen eine wesentliche Bedeutung in der modernen Haushaltsführung der Verwaltung. Für Hessen gibt es viele rechtliche Regelungen, die explizit mit ihren landesspezifischen Besonderheiten im Stellenplan hessischer Kommunen umzusetzen sind. In Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) betrifft das insbesondere die GemHVO-Doppik für Hessen (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO -), das Besoldungsrecht und weitere dienstrechtliche Vorschriften.

Neben den steigenden Anforderungen aus DOPPIK-Einführung, Haushaltskonsolidierung und Neuem Steuerungsmodell (NSM) übernimmt zunehmend die Gestaltung der internen Prozesse im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung eine ausschlaggebende Rolle. Hierzu ist ein rechtssicheres, gut strukturiertes und transparentes Verfahren von der Planung bis zur Beschlussfassung unerlässlich, das weiterhin die Aspekte der Geschäftsprozessoptimierung berücksichtigt und Potenziale der Qualitätssteigerung aufzeigt.

In diesem Seminar werden neben der Terminologie und gesetzlichen Anforderungen die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Gestaltung der internen Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse im Fokus IT-gestützter Prozesse in der Stellenplanung und -bewirtschaftung sowie Personalkostenhochrechnung thematisiert.

Darüber hinaus wird den Teilnehmern die Möglichkeit geboten, vorab eigene Erwartungen und Wünsche sowie aktuelle Fragen aus Ihrer Verwaltungspraxis zum Themenkomplex „Stellenplanung und -bewirtschaftung“ einzubringen. Daneben fließen exemplarische Fallbeispiele zur Stellenplanung und Personalkostenhochrechnung in die Veranstaltung ein.

Seminarschwerpunkte:

  • Einstieg in die Stellenplanung und -bewirtschaftung
  • Gesetzliche Rechtsgrundlagen und allgemeine Vorschriften zur Aufstellung des Stellenplans für Kommunalverwaltungen in Hessen, insbesondere aus der HGO und GemHVO Hessen
  • Zusammenspiel Stellenplanung und Personalkostenhochrechnung im Rahmen Doppischer Haushaltsführung und Produktorientierung
  • Der amtliche Stellenplan mit seinen Anlagen als Bestandteil des Haushaltsplanes
  • Auswirkungen von Doppelhaushalt und Haushaltssicherungskonzepten
  • Einflussfaktoren aus vorläufiger Haushaltsführung und Nachtragshaushalt
  • Beamtenrechtliche Planungsaspekte in Hessen gem. LBG, BBesG, KomStOVO und Landesbeamten/-besoldungsgesetz (Stellenobergrenzenverordnung, Amtszulagen)
  • Interne Auflagen, Beteiligungs- und Planungsprozesse für Vorgesetzte und Akteure der Betrieblichen Mitbestimmung gem. Personalvertretungsrecht Hessen
  • Planung und Bewirtschaftung von (Plan)Stellen
  • Ausweisung refinanzierter/fremdfinanzierter (Plan)stellen, Projektstellen sowie besonderer (Plan)stellen und Beschäftigtengruppen, Vorübergehend Beschäftigte
  • Bewirtschaftung von (Plan)stellen während eines Haushaltsjahres (ku- und kw-Vermerke, Stellenbewertungsergebnisse, Überbesetzung von Stellen, befristete Stellen u. a.)
  • Die Stellenbesetzungsliste als Instrument der Haushaltsüberwachung
  • Anforderungen aus der Neuen Entgeltordnung zur Ausweisung von Stellen und Stellenbewertungsergebnissen im amtlichen Stellenplan und Anlagen
  • Umgang mit Wiederbesetzungssperren, Einstellungsstopp und Aufhebung von Sperrvermerken
  • Relevante Schnittstellen zum Finanz- und Organisationsmanagement
  • Anforderungen an ein kennzahlengestütztes Berichtswesen
  • Herausforderungen zum Aufbau IT-gestützter Prozesse in der Stellenplanung und -bewirtschaftung sowie Personalkostenhochrechnung

Fragen der Teilnehmer

Datum/Ort

Darmstadt (2 Tage)

Nächster Termin (2 Tage)
in Planung

Unverbindliche Interessentenmeldungen mit Name und Vorname bitte an service@als-seminare.de.

Ein konkretes Seminardatum wird festgelegt, sobald mindestens 10 Interessentenmeldungen eingegangen sind.

 

Weitere Seminarveranstaltungen für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber:

→  Einführung in die Entgeltabrechnung des öffentlichen Dienstes (Modul TVöD 1 und 2)

 

Hinweis:

Die Veranstaltung ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Zielgruppe

  • Beschäftigte aus Kommunalverwaltungen aus den Bereichen Stellenplanung/Personalkostenhochrechnung“, Personal/Organisation, Finanzen
  • Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte
  • Beschäftigte aus den Bereichen Rechnungsprüfungsamt/Kommunalaufsicht und weiteren Aufsichtsbehörden
  • Dienststellenleitungen, Führungskräfte

Die Teilnehmer sollten erste Erfahrungen in der Personalarbeit haben.

Dauer

insgesamt 2 Tage,
jeweils von
09.00 bis ca. 17.00 Uhr

Seminarleitung

Kerstin Magnussen, Husum

Die Referentin ist ausgebildete Verwaltungsfachwirtin, Personalfachkauffrau und Betriebswirtin. Als Beraterin und Autorin greift sie auf umfassendes Know-How und Erfahrung aus langjähriger Verwaltungstätigkeit und Beratung zurück. Als Referentin vermittelt sie schwerpunktmäßig die gesetzlichen/rechtlichen Aspekte und zeigt aus prozessbegleitender Hinsicht die Möglichkeiten zum Auf- und Ausbau IT-gestützter Arbeitsabläufe in der Personalbewirtschaftung sowie Stellenplanung und -bewirtschaftung auf.

Seminargebühr

1.190,00 EUR zzgl. MwSt.
pro Person für beide Tage

als Inhouse-Seminar
auf Anfrage

 

Anmeldung

ALS Seminare GmbH, Lindenstraße 18, 
61440 Oberursel, Tel. 06103/373421

Die Anmeldung bitten wir online oder formlos per Mail
vorzunehmen. Vielen Dank.

→  Online-Anmeldung mit dem Kontaktformular

Alternativ oder bei technischen Störungen:
Anmeldung per E-Mail: anmeldung@als-seminare.de

Anmeldeschluss

4 Wochen
vor Seminarbeginn

(absprachegemäß
auch kurzfristiger)