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Einzelseminare

Langzeiterkrankung im Urlaubsrecht

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde ein maximaler Urlaubsübertragungszeitraum von 15 Monaten bei einer Langzeiterkrankung entwickelt. Aber was bedeutet Langzeitkrank (länger als sechs Wochen, halbes Jahr, ein Jahr)? Mithin, ab wann sind die 15 Kalendermonate anzuwenden? Diese Frage wird mit Hilfe weitere Urteile des Bundesfinanzhofes nachgegangen, damit in der Praxis eine korrekte Umsetzung erfolgen kann. Da bei diesem Thema die Obliegenheitspflicht des Arbeitgebers eine weitere wichtige Rolle einnimmt, werden hierzu notwendige Hinweise gegeben. Da häufig in diesem Zusammenhang eine Urlaubsabgeltung in Betracht kommt, wird sich das Seminar abrundend mit dieser Thematik, insbesondere mit der Höhe und der hierzu jüngst ergangenen Rechtsprechung beschäftigen.
Beschreibung
Seminarinhalt

Langzeiterkrankung
  • Bedeutung der 15-Monats-Frist
  • Definition der Langzeiterkrankung
  • Beachtung der regulären Verfallsfristen bei Rückkehr aus einer „Langzeit“erkrankung
  • Urlaub aus dem Vorjahr = Urlaub aktuelles Kalenderjahr

Obliegenheitspflicht des Arbeitgebers
  • Umfang/Form der Informationspflicht
  • Festlegung des Hinweiszeitpunktes
  • Ausnahmen von der Informationspflicht
  • Besonderheit beim Urlaub nach § 208 SGB IX

Urlaubsabgeltung
  • Entstehen des Anspruchs
  • Höhe des Anspruchs (Berechnungsgrundlagen – aktuelle Werte)
  • Fälligkeit
  • Ausschlussfrist
Zielgruppe
Beschäftigte der Personalverwaltung, die mit der Bearbeitung von Urlaubsansprüchen betraut sind, Betriebs-, Personalräte; Interessierte
Dozent
Ralph Jahn
Ralph Jahn
  • Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung
  • Seit 1994 Tätigkeit als Referent
  • Schwerpunkt auf der Umsetzung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes sowie begleitender Arbeitsgesetze
  • Seit 1996 als freiberuflicher Dozent und Autor tätig
  • Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA,TV-L,TVöD-Bund)


Seit 1994 ist Ralph Jahn in der öffentlichen Verwaltung tätig und arbeitet als Referent mit dem Schwerpunkt auf der Umsetzung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes sowie begleitender Arbeitsgesetze. Seit 1996 ist er zudem freiberuflicher Dozent und Autor. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, insbesondere im Bereich des TVöD-VKA, TV-L und TVöD-Bund.

Kommende Termine

Langzeiterkrankung im Urlaubsrecht

Termin

09.02.2027 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Ort

online (Edudip)
browserbasiert
via edudip (online)

Trainerliste

Ralph Jahn

Preise

mit digitalen Seminarunterlagen
PDF-Download
290,00 € zzgl. 19% MwSt.
mit gedrucktem Seminarordner
320,00 € zzgl. 19% MwSt.