Online-Informationsdienst – Öffentlicher Bereich

 Online-Informationsdienst

 

Infobox zur Update-Veranstaltung „Aktuelle Themen aus dem Arbeits-,
Lohnsteuer- und SV-Recht (Frühjahr/Sommer 2023)“ im Mai/Juni 2023

Infobox für die Seminarveranstaltung „Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht (Frühjahr/Sommer 2023)“ – die Angabe des benötigten Passwortes finden Sie im unteren Drittel auf dem Titelblatt Ihrer Seminarmappe zur jeweils besuchten Seminarveranstaltung

Der Zugang zur Infobox ist exklusiv für Teilnehmer der bei der ALS Seminare GmbH gebuchten Veranstaltungen eingerichtet und daher passwortgeschützt.

 

Infobox zur Update-Veranstaltung „Aktuelle Themen aus dem Arbeits-,
Lohnsteuer- und SV-Recht (Sommer/Herbst 2023)“ im August/September 2023

Infobox für die Seminarveranstaltung „Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht (Sommer/Herbst 2023)“ – die Angabe des benötigten Passwortes finden Sie im unteren Drittel auf dem Titelblatt Ihrer Seminarmappe zur jeweils besuchten Seminarveranstaltung

Der Zugang zur Infobox ist exklusiv für Teilnehmer der bei der ALS Seminare GmbH gebuchten Veranstaltungen eingerichtet und daher passwortgeschützt.

 

Infobox zur Update-Veranstaltung „Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer-
und SV-Recht zum 01.01.2024″ von Oktober 2023 bis März 2024

Infobox für die Seminarveranstaltung „Äbderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht zum 01.01.2024“ – die Angabe des benötigten Passwortes finden Sie im unteren Drittel auf dem Titelblatt Ihrer Seminarmappe zur jeweils besuchten Seminarveranstaltung

Der Zugang zur Infobox ist exklusiv für Teilnehmer der bei der ALS Seminare GmbH gebuchten Veranstaltungen eingerichtet und daher passwortgeschützt.

 

 

 

Öffentlicher Bereich
(alle Angaben nach sorgfältiger Recherche, jedoch ohne Gewähr)

 

Die letzten 10 Meldungen:

 

11.07.2023
Aktuelle Übersichten zu den lohnsteuerlichen Werten und Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 01.01.2023

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Seminarmappe Änderungen 2023 (Tischvorlage 1): Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2022/2023 (Stand: 11.07.2023) – 28 Seiten (PDF)

→  Seminarmappe Änderungen 2023 (Kapitel 14): Rechengrößen und Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung ab 01.01. bzw. 01.07.2023 – Stand: 11.07.2023 – 24 Seiten (PDF)

→  Newsletter vom 30.06.2023: Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung zum 01.07.2023 – 12 Seiten (PDF)

Weitere Downloadangebote finden Seminarteilnehmer in der Infobox zur Update-Veranstaltung Frühjahr/Sommer 2023.

 

25.03.2023
Neue Lohnpfändungstabellen ab dem 01.07.2023

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 vom 15.03.2023 aus dem Bundesgesetzblatt Nr. 79 – ausgegeben zu Bonn am 20. März 2023  (Neue Pfändungstabellen für die Zeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024) – 24 Seiten (PDF)

Weitere Downloadangebote finden Seminarteilnehmer in der Infobox zur Jahreswechselveranstaltung 2022/2023.

 

23.01.2023
Neue Richtlinien für den Übergangsbereich vom 20.12.2022 / Neue Geringfügigkeits-Richtlinien vom 16.08.2022

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  Richtlinien der Spitzenverbände der SV-Träger zu Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich vom 20.12.2022 – 57 Seiten (PDF)

→  Geringfügigkeits-Richtlinien vom 16.08.2022 – 166 Seiten (PDF)

→  Personalfragebogen/Checkliste BDA – 7 Seiten (PDF)

 

19.01.2023
Überarbeitete FAQ-Kataloge zur Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Rentner

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige – Version 3.0 vom 22.09.2022 – 20 Seiten (PDF)

→  FAQ-Katalog des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Energiepreispauschale für Rentner – Version 6.0 vom 12.01.2023 – 4 Seiten (PDF)

 

10.10.2022
Überarbeiteter FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige vom 22.09.2022

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen zur Energiepreispauschale – Version 3.0 vom 22.09.2022 – 18 Seiten (PDF)

 

10.05.2022
Aktuelles Gesetzgebungsverfahren zur Energiepreispauschale

Zur einmaligen steuerpflichtigen Energiepreispauschale (EPP) haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP letzte Woche eine Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag zum geplanten Steuerentlastungsgesetz 2022 eingebracht.

Danach soll die Energiepreispauschale nunmehr in den §§ 112 bis 122 EStG geregelt und auf unbeschränkt steuerpflichte Personen mit Einkünften aus §§ 13, 15, 18 und § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingeschränkt werden. Durch die Einschränkung des Anspruchs auf Energiepreispauschale auf Bezieher mit betrieblichen Einkunftsarten und auf aktive Einkünfte innerhalb des § 19 EStG gehen somit nicht nur Kapitalanleger, Vermieter und Rentner ohne Beschäftigung leer aus, sondern insbesondere auch Beamtenpensionäre.

Nach der jetzt bekannt gewordenen Regelung sollen auch geringfügig entlohnt Beschäftigte im September 2022 über den Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von ungekürzt 300,00 EUR erhalten und zwar auch dann, wenn der Arbeitslohn im September 2022 komplett nach § 40a Abs. 2 EStG mit 2 % pauschal versteuert wird, allerdings nur dann, wenn es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt, § 117 Abs. 1 EStG-E. Hier soll der Arbeitgeber lt. Gesetzesbegründung durch eine Erklärung des Arbeitnehmers dokumentieren, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt (Fiktion der Anwendung der StKl I bis V).

Um Doppelzahlungen bei Arbeitnehmern zu vermeiden wird durch den Gesetzgeber als Stichtag der 1. September festgelegt. Für Personen, die am 1. September 2022 nicht in einem (ersten) Dienstverhältnis stehen, wird die Energiepreispauschale mit der Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2022 festgesetzt.

Im Endergebnis wird daher auch bei (eigentlich) nicht begünstigten Personen wie z.B. Schülern, Studenten, Hausfrauen, Rentnern usw. die Ausübung einer eintägigen geringfügig entlohnte Beschäftigung am 01.09.2022 ausreichen, um die Energiepreispauschale über den Arbeitgeber zu erhalten bzw. bei Ausübung der Beschäftigung an einem anderen Tag im Kalenderjahr 2022 durch die Finanzverwaltung im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung 2022.

Ferner ist jetzt geplant, dass der Arbeitgeber zur Überprüfung der Zahlungen durch die Finanzverwaltung in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 den Großbuchstaben „E“ übermittelt, § 117 Abs. 3 EStG-E.

Die endgültige Verabschiedung der Regelungen zur Energiepreispauschale ist auf der 1021. Sitzung des Bundesrates am 20.05.2022 vorgesehen.

 

27.03.2022
Aktuelles BMF-Schreiben vom 15.03.2022 zu Gutscheinen und Geldkarten als Sachbezug

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 15.03.2022 zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ab 01.01.2022 – 11 Seiten (PDF)

 

20.03.2022
Arbeitslohnspende zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 17.03.2022 zu Arbeitslohnspenden und anderen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten – 8 SEiten (PDF)

Wichtiger Hinweis:

Nach dem aktuellen Stand wird aber die Sozialversicherung nicht mitspielen, da die Regelung zur Beitragsfreiheit in § 1 Nr. 11 SvEV nicht anwendbar ist.

 

13.03.2022
Neue BMF-Schreiben zu steuerbegünstigten Mobilitätsleistungen des Arbeitgebers (Dienstwagenversteuerung, E-Bike-Überlassung und pauschalversteuerte Fahrtkostenzuschüsse)

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

→  BMF-Schreiben vom 03.03.2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer – 23 Seiten (PDF)

→  BMF-Schreiben vom 07.02.2022 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Elektro(hybrid)fahrzeugen und E-Bikes – 5 Seiten (PDF)

→  BMF-Schreiben vom 18.11.2021 zur Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen – 23 Seiten (PDF)

Alle drei BMF-Schreiben werden ausführlich auf unseren Update-Veranstaltung Anfang Mai 2022 besprochen.

 

20.02.2022
Eilmeldung: Die Ampel zieht die Reißleine und verschiebt die endgültige Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheidinung (eAU) auf den 01.01.2023

Am 18.02.2022 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des „Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ (Artikel 4b der Bundesrats-Drucksache 18/22 vom 18.02.2022) beschlossen, den Übergangszeitraum für die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) um sechs Monate zu verlängern und die endgültige Einführung der eAU (mit unveränderten Regelungen) auf den 01.01.2023 zu verschieben.

Grund für die Verschiebung ist insbesondere die (durch das Coronavirus bedingte) in einigen Regionen immer noch schleppend verlaufende Anbindung der Ärzte und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur (TI) und die damit für die Arbeitgeber verbundene Abkürzung der Erprobungsphase.

Aus der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 20/734):

„Bedingt durch die Auswirkungen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie hat sich die Einführung der elektronischen Übertragung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit von den Ärzten an die Krankenkassen erheblich verzögert, so dass zum bisher vorgesehenen Endzeitpunkt der Pilotphase am 1. Juli 2022 nicht bei allen Vertragsärzten die technischen Voraussetzungen für die Datenübertragung an die Krankenkassen gegeben sind. Um sicherzustellen, dass das Abrufverfahren durch die Arbeitgeber, das auf die Meldungen durch die Ärzte an die Krankenkassen angewiesen ist, reibungslos erprobt werden kann, ohne dass technische Probleme ggf. arbeitsrechtlich negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer haben, soll die Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten deshalb um sechs Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.“

Inhaltliche Veränderungen des Verfahrens (z.B. bei den Anforderungs- und Antwortdatensätzen) sind mit der beabsichtigten Verschiebung des endgültigen Einführungszeitpunktes nicht verbunden.

Die endgültige Endscheidung über die Verschiebung der Maßnahme fällt in drei Wochen auf der 1017. Sitzung des Deutschen Bundesrat am 11.03.2022.

 

 

06.04.2018 (akt. am 28.04.2023)
Beurteilungsbogen zur Beitragspflicht von Werkstudenten

Ab sofort stehen an dieser Stelle als Download (PDF-Datei) folgende Arbeitshilfen für eine Übergangszeit zur Verfügung:

Beurteilungsbogen der SBK (Siemens Betriebskrankenkasse) zur Beitragspflicht von Werkstudenten – 3 Seiten (PDF)

 

 

Aktuelle Seminartipps für das Personalbüro und die Entgeltabrechnung:

→  Aktuelle Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel 2023/2024

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht (Frühjahr/Sommer 2023)

→  Aktuelle Themen aus dem Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht (Sommer/Herbst 2023)