Modul TVöD 05: Zusatzversorgung und Entgeltumwandlung

  Kompaktseminar für Einsteiger und Fortgeschrittene mit den aktuellen Änderungen

Aktuelle Zweifelsfragen zur Zusatzversorgung und Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst

Inhalte/Themen (Stand: 28.05.2023)

Aktuelle Zweifelsfragen zur Zusatzversorgung
Absenkung der Garantieverzinsung
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG
Beitragsrechtliche Behandlung der Umlage
Aufzehrmodell, Verteilmodell
Wahlmöglichkeiten Ermittlung des ZVK-Bruttos und der Umlage
Entgeltumwandlung in eine kapitalgedeckte Pensionskasse
Entgeltumwandlung mit Direktversicherungen usw.
Verbesserung der Riester-Förderung
Auswirkung eines Fahrradleasings auf das ZVK-Brutto

Versicherungs- und Beitragsrecht
Beginn der Pflichtversicherung
Überleitung der Versicherung
Geringfügige entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen
Ermittlung des ZVK-Bruttos
Besonderheiten bei Altersteilzeit
Steuer- und sv-rechtliche Behandlung der Umlage

Freiwillige Versicherung und Entgeltumwandlung
Arbeitsrechtliche Umwandlungsansprüche bis 4 % der BBG/RV
Obergrenze und umwandelbare Entgeltbestandteile
Geltendmachung des Umwandlungsanspruchs
Auswirkung der Umwandlung auf das Steuer-, SV- und ZVK-Brutto
Freiwillige Versicherung für besserverdienende Arbeitnehmer
Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung („Eichel-Förderung“)
Gewährung der Altersvorsorgezulage („Riester-Förderung“)

Vor- und Nachteile einer Unterstützungskassenlösung
Keine Wechselwirkung mit § 3 Nr. 56 EStG
Fehlender Rechtanspruch des Arbeitnehmers auf Leistung mit Kompensation durch Rückdeckungsversicherung
Hohe Aufnahme- und Verwaltungsgebühren für den Arbeitgeber
Beiträge zum Pensionssicherungsverein durch den Arbeitgeber
Begrenzung der SV-Freiheit auf 4 % der BBG/RV West

Fragen aus dem Teilnehmerkreis

Im Übrigen in den Seminarunterlagen dokumentiert:

Grundlagen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Säulen der Alterssicherung
Finanzierung der Zusatzversorgung
VBL, kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen
Tarifverträge (ATV, ATV-K)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV-EUmw)
Beratung und Auskunft
Abkehr von der Gesamtversorgung

Leistungsrecht und Antragstellung
Berechnung der Zusatzversorgungsrente nach dem Punktemodell
Berechnung der Startgutschrift
Wegfall des Sterbegeldes
Antragstellung und Ausfüllen der Vordrucke
Übergangsrecht für rentennahe Jahrgänge

bAV-Förderbetrag (§ 100 EStG)
Allgemeine Grundvoraussetzungen für den bAV-Förderbetrag
Rückwirkende Änderungen zum 01.01.2020
Begriff „Geringverdiener“ und Einkommensgrenze
Begünstigte Aufwendungen und rein arbeitgeberfinanzierter
Beitrag Höhe des Förderbetrages und Abwicklung (§ 100 Abs. 1 und 2 EStG n.F.)
Anwendungsregelung für am 01.01.2018 bereits bestehende Vereinbarungen
Steuer- und Beitragsfreiheit des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags
Rückgewährung des bAV-Förderbetrags (§ 100 Abs. 4 EStG n.F.)
Aufzeichnungspflichten (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 LStDV n.F.)

 

Hinweis:

Der steuerliche Teil des Seminars beschäftigt sich vorrangig mit der Darstellung der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung (Abrechnungskreis I). Auch kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung bezüglich Entgeltumwandlungen (§ 3 Nr. 63 EStG) wird ausführlich dargestellt und besprochen.

Auch Pflichteinzahlungen des Arbeitgebers ins kapitalgedeckte System (Abrechnungskreis II) und der bAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) sind umfassend in den Unterlagen von etwa 450 Seiten dokumentiert.

 

→  Weitere Seminarveranstaltungen zum Themenbereich Rentenbezug, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung

 

Termine/Orte

Ab sofort ist diese Veranstaltung nur noch in den Monaten April bis August als ein- oder mehrtägiges Inhouse-Seminar (auch online) buchbar.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für ein Inhouse-Seminar. Anfragen richten Sie bitte an service@als-seminare.de.

Unser Tipp: Sprechen Sie interessierte Kolleginnen und Kollegen aus „befreundeten“ Unternehmen, Konzerngesellschaften, anderen Verwaltungen oder Einrichtungen bzw. Ihre Mandanten, Kunden, Dienstleister o.ä. an und bilden für ein Inhouse-Seminar zur Reduzierung der eigenen Kosten eine Fortbildungsgemeinschaft. Beziehen Sie (je nach Seminarthema und Unternehmensphilosophie) auch Mitglieder des Personal- oder Betriebsrates oder Funktionsträger aus anderen Abteilungen Ihres Hauses mit ein.

Ihr Vorteil bei einem Inhouse-Seminar: Sie können unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung des Seminarverlaufs und der Themenschwerpunkte nehmen.

 

Ergänzende Seminarveranstaltungen für Teilnehmer aus dem öffentlichen Dienst:

→  Einführung in die Entgeltabrechnung des öffentlichen Dienstes (Modul TVöD 1 und 2)

→  Abrechnungspraxis in der Entgeltabrechnung des öffentlichen Dienstes (Modul TVöD 3 und 4)

→  Aktuelle Zweifelsfragen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst (mit den aktuellen Änderungen bei ATZ-Beginn ab dem 01.01.2023)

→  Stellenplan und Stellenbewirtschaftung (Landesrecht Hessen)

 

 

Hinweise

Das Melderecht zur ZVK, EZVK, KZVK und VBL ist nicht Gegenstand der Seminarveranstaltung.

 

 

 

Zielgruppe

Leiter, Sachbearbeiter und Mitarbeiter aus den Personalämtern und Personalabteilungen des öffentlichen Dienstes, die den ATV, den ATV-K oder einen Tarifvertrag wesentlichen gleichen Inhalts anwenden

Dauer

jeweils 1 Tag,
09.00 bis ca. 17.00 Uhr

Seminarleitung

Dipl.-Finanzwirt Knut Schattner, Dreieich-Sprendlingen
Referent für Arbeitsrecht, Lohnsteuer- und Sozialversicherung

Seminargebühr

als 1-tägiges Inhouse-Seminar
ab 2.850,00 EUR zzgl. MwSt.
für bis zu 20 Personen

Anfragen

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bitte per Mail an service@als-seminare.de

Anmeldeschluss

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